Internationales Steuerrecht

Grenzüberschreitende Aktivitäten können komplexe steuerrechtliche Fragen aufwerfen.  Vor allem in der Grenzregion Belgien, Deutschland und Luxemburg treten häufig die verschiedensten Fragestellungen auf. Die Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen, die Berücksichtigung europäischer Vorschriften und die Abstimmung zwischen den nationalen Steuersystemen erfordern spezialisiertes Know-how.

Wir beraten Unternehmen und Privatpersonen zu allen Fragen des internationalen Steuerrechts mit einem schwerpunktmäßigen Bezug zu Belgien, Deutschland und Luxemburg.

Leistungen

  • Beratung zu grenzüberschreitenden Mitarbeitereinsätzen
  • Beratung zu grenzüberschreitenden Transaktionen und Umstrukturierungen
  • Beratung zu grenzüberschreitenden Erbschaften
  • EU-Recht und nationales Recht
  • ggf. Koordination mit Berufskollegen aus anderen Ländern