Mehrwertsteuerrückerstattung Belgien
Wenn Sie als Unternehmen im Rahmen der Ausführung eines Auftrages oder zum Beispiel im Rahmen einer Geschäftsreise lokale Mehrwertsteuer bezahlt haben (Hotel, Tanken etc.), kann diese bei Vorliegen aller Voraussetzungen zurückgefordert werden (‚VAT-refund‘).
Voraussetzung dafür ist jedoch u. a., dass die ausländische Mehrwertsteuer mindestens 50 € pro EU-Mitgliedstaat beträgt.
Die Frage der Abzugsfähigkeit beurteilt sich dabei nach den lokalen Regelungen. In Belgien beispielsweise ist die Mehrwertsteuer auf Kraftstoffpreise (Dienstwagen) nur zu 50 % erstattungsfähig. In anderen EU-Mitgliedstaaten kann eine andere Regelung gelten.
Der Erstattungsantrag ist bis spätestens neun Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Erstattungsanspruch entstanden ist (30. September (Jahr n + 1)), einzureichen (EU-Antragsteller).
Der Antrag auf Vorsteuervergütung für 2023 ist also bis spätestens zum 30. September 2024 zu stellen.
Auf Wunsch unterstützen wir Sie hierbei.